Gesamtausgabe 2-3/2020 zum Herunterladen nur für Mitglieder (Kopie)

Inhalt

Schwerpunkt: Abfallwirtschaft

  • Altlasten - ein schmutziges Erbe des Industriezeitalters - von Christine Mayer und Alexander Scheffler
  • Es geht auch anders - Abfallvermeidung ist möglich - von Dr. Norbert Kopytziok
  • Abfallwirtschaft und Abfallverwertung - von Dieter Eickhoff
  • Die Depoie Westfeld - Sonderfall einer Deponie in der Oberpfälzer Bergbaufolgelandschaft - von Hans Förner
  • Abfallentsorgung in Masasi im Süden von Tansania - von Angela Gewiese

Geoökologie

  • Berufswelten der Geoökologie: die Wismut GmbH - Nachhaltige Anierungslösungen für den Schutz von Mensch und Umwelt - von Dr. Robert Sieland
  • Masterstudierende berichten - Interview mit Ariane Detering
  • GeoökologInnen erzählen - Interview mit Anne-Katrin Herrmann

Forschung und Praxis

  • Weinberge im Klimawandel - Ein Überblick über aktuelle Arbeiten zum Thema Bidiversität auf Weinbergen im Rahmen des Projektes "BIODIVina" - von Vera Benyr

Abfallwirtschaft

„Stallmist wird zu Abfall, wenn erstens dessen Besitzer sich des Mistes entledigen will (subjektiver Abfallbegriff), also keine konkrete Verwertungsabsicht/-möglichkeit hat, oder zweitens der Mist in seinem konkreten Zustand, gemessen an seinem Verwendungszweck, geeignet ist, das Wohl der Allgemeinheit zu beeinträchtigen. Dies ist dann der Fall, wenn von dem Mist Gefahren für (mindestens) eins der in Paragraf 15 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Schutzgüter ausgehen (objektiver Abfallbegriff).“ Dieses Zitat eines Politikers auf die Frage, unter welchen Bedingungen Stallmist zu Abfall wird, charakterisiert, dass Abfall nicht nur das ist, was bei den Haushalten in der Mülltonne landet, sondern dass der Begriff Abfall sehr vielfältig ist.

Abfallwirtschaft gibt es bereits seit Jahrhunderten. Auch im Rom des Altertums herrschte Müllnotstand durch die übermäßige Verwendung von Einwegprodukten (z. B. Amphoren), sodass bereits damals Abfälle aus Glas, Metall oder Bauschutt verwertet wurden. Eine zweite Blüte erlebte die Abfallwirtschaft ab etwa 1880, als in großen Städten wie Berlin oder Hamburg Sammelsysteme für unterschiedliche Abfallarten eingerichtet und Sortieranlagen gebaut wurden. Durch das Ex und Hopp der Wirtschaftswunderzeit nach dem 2. Weltkrieg gerieten getrennte Sammlungen in Vergessenheit und der Müll landete auf ungeordneten Deponien. Mit diesen Müllkippen und ihren Folgen beschäftigt sich der Beitrag von Christine Mayer. Die gesellschaftlichen Diskussionen mündeten

  • 1972 in das Abfallbeseitigungsgesetz,
  • 1986 in das Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen,
  • 1991 in die Einführung der Verpackungsverordnung (Herstellerverantwortung),
  • 1994 in das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (mit 4-stufiger Abfallhierarchie: Vermeiden > Verwenden > Verwerten > Beseitigen)
  • 2012 schließlich in das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das den Abfall als Begriff nicht mehr im Titel führt.

Die europäische Gesetzgebung definiert eine 5-stufige Abfallhierarchie, die auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz abgebildet ist:

  • Abfallvermeidung (hiermit beschäftigt sich der Beitrag von Norbert Kopytziok)
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung - Abfallverwertung (hiermit beschäftigt sich der Beitrag von Dieter Eickhoff)
  • Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  • Beseitigung (hiermit beschäftigt sich der Beitrag von Hans Förner).

Die Beiträge in diesem FORUM zeigen allerdings, dass mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz samt seinen zahlreichen Verordnungen und begleitenden Gesetzen das Problem der steigenden Müllmengen bisher nicht gelöst ist. Abfall, auch aus Deutschland, wird weltweit gehandelt und wird dort „verwertet“, wo es kostengünstig ist. Wir werfen deshalb im letzten Beitrag dieses Schwerpunkts einen Blick nach Tansania in Afrika, wo die geregelte Abfallwirtschaft noch in den Kinderschuhen steckt, aber die Wegwerfgesellschaft schon angekommen ist.